Absturzschutz – Beratung, Planung und Prüfung

Absturzschutz bzw. Absturzsicherung umfasst unterschiedliche technische und persönliche Schutzmaßnahmen, die Menschen bei Arbeiten und Verkehrswegen in absturzgefährdeten Bereichen schützen. Dazu gehören kollektive Schutzeinrichtungen wie Geländer und Brüstungen ebenso wie Einzelanschlageinrichtungen, Seilsicherungsysteme und die daran verwendete persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

Welche Lösung geeignet ist, hängt von der Nutzung, den örtlichen Gegebenheiten und den jeweiligen Gefährdungen ab. Dabei gilt grundsätzlich: Kollektive Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen.

Typische Maßnahmen zur Absturzsicherung:

  • Einzelanschlageinrichtungen
  • Seilsicherungssysteme
  • Steigtechnik
  • Seitenschutz / Geländer
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Leistungen im Absturzschutz

Ich unterstütze Gebäudeeigentümer und -betreiber, Planungsbüros, Montagebetriebe und Bauunternehmen bei der Planung, Umsetzung und Prüfung geeigneter Absturzschutzmaßnahmen – von sicheren Dachzugängen und Verkehrswegen über Anschlageinrichtungen bis zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz.

Beratung

Ich berate Sie zu technischen, organisatorischen und regelwerksbezogenen Fragestellungen rund um die Absturzsicherung. Dabei unterstütze ich beispielsweise bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen, der Bewertung bestehender Lösungen oder bei konkreten Fragestellungen zu Anschlageinrichtungen, kollektiven Schutzmaßnahmen und persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Auch bei einzelnen Fragestellungen oder als fachliche Unterstützung im laufenden Projekt stehe ich Ihnen zur Seite.

Gefährdungsbeurteilung

Wo bestehen Absturzgefährdungen und welche Bereiche müssen gesichert werden? Ich unterstütze bei der Durchführung und Moderation von Gefährdungsbeurteilungen und bei der systematischen Ermittlung und Bewertung der vorhandenen Absturzgefährdungen. Auf Grundlage der ermittelten Gefährdungen unterstütze ich Sie bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen.

Planung

Sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt, unterstütze ich bei deren konkreter technischer Planung und Auslegung. Dazu gehören beispielsweise Geländer und Seitenschutz, Anschlageinrichtungen sowie sichere Zugänge und Verkehrswege. Ziel ist eine Lösung, die den erforderlichen Schutz bietet und sich zugleich sinnvoll in das Gebäude oder die bestehende Anlage integrieren lässt.

Umsetzung, Montage, Anpassung

Ich unterstütze bei technischen Fragestellungen während der Umsetzung und bei der Abstimmung zwischen Planung und tatsächlicher Situation vor Ort.
Im kleineren Umfang übernehme ich auch Montage-, Anpassungs- und Instandsetzungsarbeiten an Absturzschutzeinrichtungen. Dazu kann beispielsweise die Ergänzung einer bestehenden Sicherungslösung um einen zusätzlichen Anschlagpunkt gehören, wenn dies technisch erforderlich und fachgerecht umsetzbar ist.
So können bestehende Systeme bei Bedarf gezielt angepasst oder ergänzt werden.

Prüfung von Absturzschutzeinrichtungen

Ich prüfe und bewerte Absturzschutzeinrichtungen und bestehende Sicherungssysteme hinsichtlich ihres Zustands, ihrer sicheren Benutzbarkeit und ihrer Eignung für die vorgesehene Nutzung.
Dabei werden neben dem sichtbaren Zustand auch vorhandene Unterlagen, Kennzeichnungen und die konkrete Einbausituation berücksichtigt. Festgestellte Mängel und Abweichungen werden nachvollziehbar dokumentiert und können als Grundlage für erforderliche Instandsetzungs- oder Anpassungsmaßnahmen dienen.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Ich unterstütze bei Auswahl, Anwendung und Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Dabei betrachte ich auch das Zusammenspiel von Ausrüstung, Anschlageinrichtung und vorgesehener Tätigkeit.
Zur PSAgA gehören beispielsweise Auffanggurte, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte und weitere Komponenten eines persönlichen Absturzschutzsystems. Bei der Auswahl ist entscheidend, dass die Ausrüstung zur jeweiligen Tätigkeit und zum vorhandenen Sicherungssystem passt.

Häufige Fragen zum Absturzschutz

Welche Absturzsicherung auf einem Flachdach geeignet ist, hängt von den vorgesehenen Arbeiten, der Nutzungshäufigkeit und den örtlichen Gegebenheiten ab. Zu berücksichtigen sind beispielsweise Dachränder, Lichtkuppeln, nicht durchtrittsichere Dachflächen und die Wege zu technischen Anlagen. Kollektive Schutzmaßnahmen wie Geländer haben grundsätzlich Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Entscheidend ist ein Schutzkonzept, das zu den tatsächlichen Tätigkeiten auf dem Dach passt.

Vorhandene Anschlagpunkte allein gewährleisten noch keinen ausreichenden Schutz. Entscheidend sind unter anderem ihre Anordnung, die Erreichbarkeit der Arbeitsbereiche und die verwendete persönliche Schutzausrüstung. Auch mögliche Pendelstürze und der erforderliche Freiraum unterhalb der Absturzkante müssen berücksichtigt werden. Ob Einzelanschlagpunkte, Seilsicherungssysteme oder andere Absturzsicherungssysteme geeignet sind, lässt sich deshalb nur anhand der konkreten Situation beurteilen.

Der Schutz muss bereits beim Betreten des Daches und auf dem Weg zum Arbeitsbereich berücksichtigt werden. Dachzugänge, Überstiege und Verkehrswege sind deshalb Teil der Planung. Eine Sicherungseinrichtung am Arbeitsort genügt nicht, wenn Personen diesen nur über ungesicherte Bereiche erreichen können. Die DIN 4426 behandelt sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege für die Instandhaltung baulicher Anlagen. Informationen zur DIN 4426

Nein. Ob eine fachkundige Prüfung der Absturzsicherung Bestandteil einer Dachwartung ist, hängt vom vereinbarten Leistungsumfang und der Qualifikation der prüfenden Person ab. Ein allgemeiner Hinweis auf den Zustand des Daches ersetzt keinen nachvollziehbaren Prüfnachweis für die Sicherungseinrichtungen. Zusätzlich ist zu unterscheiden, ob nur deren technischer Zustand geprüft oder auch die Anordnung und Eignung für die vorgesehene Nutzung bewertet wurde.

Die DGUV Information 201-056 behandelt Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern und bietet Planungsgrundlagen zur Auswahl geeigneter Absturzschutzsysteme. Sie hilft dabei, die Nutzung des Daches und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zusammenzuführen. Für die Planung ist daher nicht nur wichtig, welche Sicherungseinrichtungen vorhanden sind, sondern auch, wer die Dachflächen für welche Tätigkeiten betritt. DGUV Information 201-056

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Gefährdungen ihrer Beschäftigten zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen festzulegen. Je nach Situation sind außerdem die Arbeitsstättenverordnung für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sowie die Betriebssicherheitsverordnung für die Verwendung von Arbeitsmitteln relevant. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, richtet sich nach der Tätigkeit und den betrieblichen Gegebenheiten. Arbeitsschutzgesetz, § 5

Die ASR A2.1 konkretisiert Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zum Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen sowie zum Betreten von Gefahrenbereichen. Informationen zur ASR A2.1

Zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, kurz PSAgA, zählen beispielsweise Auffanggurte, Verbindungsmittel mit Falldämpfern und Höhensicherungsgeräte. Die Komponenten müssen zur Tätigkeit passen und mit der vorgesehenen Anschlageinrichtung ein geeignetes System bilden. Für die sichere Benutzung sind außerdem der Zustand der Ausrüstung, die Unterweisung der Anwender und gegebenenfalls ein Rettungskonzept entscheidend.

Die europäische PSA-Verordnung, kurz PSA-VO, ist die Verordnung (EU) 2016/425. Sie regelt insbesondere Anforderungen an die Gestaltung und Herstellung persönlicher Schutzausrüstung sowie deren Bereitstellung auf dem Markt. Sie ist von der PSA-Benutzungsverordnung zu unterscheiden, die die Bereitstellung durch Arbeitgeber und die Benutzung durch Beschäftigte betrifft. Eine CE-Kennzeichnung allein beantwortet daher nicht, ob eine Ausrüstung für eine konkrete Tätigkeit geeignet und weiterhin sicher benutzbar ist. EU-Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen

Haben Sie weitere Fragen?

Ob bestehende Absturzsicherung, geplantes Bauvorhaben oder eine besondere Situation bei der Umsetzung: Gerne können Sie mir Ihr Anliegen zunächst unverbindlich schildern. Gemeinsam lässt sich klären, welche Anforderungen bestehen und ob beziehungsweise in welchem Umfang ich Sie dabei unterstützen kann.

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